Consilio GmbH kompetent neutral objektiv
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WEG-Verwaltung

TOP-Leistungs-Spektrum

Die Verwaltertätigkeit erfolgt auf der Grundlage des WEG-Gesetzes, der Teilungserklärung, Vereinbarungen im Verwaltervertrag, sowie den Protokollen und Versammlungsbeschlüssen.

 

Abrechnungen

 

Zuverlässige Abwicklung garantieren wir durch zeitnahe buchhalterische Erfassung und Bearbeitung über EDV. Wir sind dadurch in der Lage, jede Abrechnungsbesonderheit einer Eigentümergemeinschaft zu berücksichtigen. Unsere Abrechnungen sind präzise und übersichtlich gestaltet. Zudem beinhalten sie einen Vermögensstatus der Gemeinschaft, sowie eine vollständige Entwicklung des Girokontos und des Geldvermögens. 

 

Eigentümerversammlung

 

Eigentümerversammlungen bereiten wir inhaltlich und organisatorisch so vor, dass die effiziente Durchführung gewährleistet ist. Alle gefassten Beschlüsse setzen wir zeitnah und vollständig um. 

 

Immobilien-Werterhaltung

 

Die Verwaltungsobjekte begehen wir regelmäßig. Auf diese Weise können wir Mängel frühzeitig erkennen und Änderungsvorschläge rechtzeitig unterbreiten. Dies ist Teil unserer Sorgfaltspflicht gegenüber dem Eigentümer. Es erfolgt somit turnusmäßig eine örtliche Kontrolle der gesamten Wohnanlage zur Feststellung des baulichen und technischen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums mit Erstellung eines schriftlichen und bebilderten Protokolls. 

 

Handwerker-Netzwerk

 

Wir arbeiten seit Jahren mit einem Netzwerk von zuverlässigen und kompetenten Fachfirmen zusammen. Diese werden vorab durch unsere Spezialisten auf Tauglichkeit überprüft. Eine strenge Auswahl sichern hier Zuverlässigkeit, Termintreue und fachlich korrekte Ausführung. Ein Angebotsvergleich ist selbstverständlich. Dieser Vergleich steht jedem Eigentümer zur Ansicht zur Verfügung.Sollte Sie einen besseren Handwerker ausfindig gemacht haben, die der Überprüfung stand hält, nehmen wir diese gern in das Netzwerk auf. 

 Ordentliche Verwalter-Tätigkeit

 

  • Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung 
  • Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums 
  • Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage 
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplanes

 

Zusätzlich wird einmal jährlich eine ordentliche Eigentümerversammlung einberufen, bei der die Einzel-,bzw. Gesamtabrechnungen für das laufende Jahr erläutert und beschlossen werden. Sonstige Beschlüsse der Versammlung werden protokolliert und jedem Eigentümer zugesandt. 

 

Zusammenarbeit Beirat

 

Die Abrechnungsprüfung durch den Beirat unterstützen wir durch logischen Aufbau der Daten und Belege. 

 

Ihre Nutzen

 

  • Kostenersparnis
  • Mietsicherheit
  • Sicherstellung Lebensqualität
  • Werterhalt-/Steigerung der Immobilie
  • Ordentliche Buchführung
  • Rechtssicherheit entlang des Wohnungs-Eigentümergesetzes (WEG)
  • Höchster Informationsstand aller Eigentümer 



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