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 Die 7 TOD-Sünden

beim Abschluss eines Mietvertrages

 

In Sachen Mieter/Vermieter-Verhältnisse hat sich in Deutschland vieles zu Ungunsten von Vermietern verändert. Wenn man keinen Ärger haben möchte, Mietzinsen gesichert sein sollen etc. gilt es sich stetig auf neue Rechtssprechungen einzustellen. Sehen Sie hierzu auch: "Mieter ein heikles Thema"  -  "Die traurigen Fakten für Vermieter"

 

Die nachstehende Auflistung gibt einen kurzen Überblick über die Fallen, die Vermietern über Nacht große Sorgen bereiten können. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nachstehend das Thema bzw. die einzelnen Probleme nur kurz anreißen können. Das Thema an sich ist sehr komplex. Sollten Sie weitere Fragen oder gar ein konkretes Problem haben, stehen Ihnen unsere Spezialisten gern mit Rat und Tat zur Seite. Setzen Sie sich einfach kurz und unverbindlich mit uns in Verbindung. Wir helfen gern. …Hier…

 

 

1. Falsches Formular 

 

nVeraltet

nUngeeignet

nSelbstgestricktes Formular (Rechtssicherheit???)

 

z.B:

Verweis auf II. BV

§ 568 BGB wird ausgeschlossen

Fristenplan mit starrer Frist

 

 

2. Falsche Vertragspartei 

 

nPrüfung des Eigentümer-Status per Grundbuch

nVorsicht bei Erbengemeinschaften oder BGB –Gesellschaften

(…alle Gesellschafter aufführen u. alle unterschreiben lassen…)

 

nEbenso bei mehreren Mietern – alle Mieter als Vertragspartei aufnehmen –

…Haftung durch jeden Mieter als Gesamtschuldner…)

 

 

3.Objektbeschreibung 

 

z.B.

nalle Mieträume

nNebenräume

nGemeinschaftseinrichtungen

nMitvermietetes Zubehör

 

nVollständige und präzise Formulierung

nVorsicht bei Flächenangaben – Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden.

 

 

4. Fehler bei Laufzeiten 

 

nkeine einfache Befristung mehr möglich

nnur noch qualifizierte Zeitverträge zulässig.

 

Befristungsgründe:

 

nEigenbedarf

nAbbruch/Modernisierung

nVermietung an Betriebsangehörige

 

nGründe bei Abschluss des Mietvertrages schriftlich und nachvollziehbar mitteilen

nBei Staffelmiete max. 4 Jahre Befristung

nOrdentliches Kündigungsrecht kann auch durch Formularvertrag ausgeschlossen werden.

nFür Mieter max. 4 Jahre

nSchriftformerfordernis bei befristeten Verträgen gilt auch für spätere Nachträge oder Änderungen.

 

 

5. Fehler bei der Miete 

 

nZusätzliche Betriebskosten schuldet der Mieter nur bei Vereinbarung

nPauschale und Vorauszahlung nicht verwechseln

nSeit 1.1.2004 dilt die Betriebskosten-Verordnung nicht mehr Anlage 3 zu §27 der II. BV:

nSonstige Betriebskosten namentlich nennen

nStaffelmiete gelten zahlreiche Besonderheiten – max. 4 Jahre. Frist beachten!!!

 

 

6. Fehler bei Schönheitsreparaturen

 

Grundsatz: Mieter darf nicht zu mehr verpflichtet werden , als er abwohnt.

 

nUnzulässig: z.B. Verpflichtung zur Schlussrenovierung unabhängig von der Mietdauer

nZulässig: z.B. Quotenklausel + Fristenplan als Kombi.

 

 

7. Kaution 

 

nMax. 3-Netto-Mieten

nBarkaution: Zahlung in 3 Raten

nBürgschaft oder Sparbuch über Höhe der Kaution sofort

 

 

 

 

 

 

 

 


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