Consilio-Darlehen mit Lebensversicherung/ Rentenversicherung/Fondgebundene Lebensversicherung |
Die übliche Tilgung wird gegen Abtretung einer Kapitalbildenden Lebensversicherung oder Fondsgebundenen Lebensversicherung (Fondspolice) ausgesetzt.
Selbstverständlich können auch Policen von englischen Gesellschaften eingesetzt werden. Am Ende der Vertragsdauer, jedoch spätestens nach 30 Jahren, muss die Ablaufleistung (Versicherungssumme + Überschussbeteiligung) zur Darlehenstilgung ausreichen.
Für ab 2005 abgeschlossene Verträge muss die prognostizierte Ablaufleistung mindestens 120% des Darlehens betragen. Bei Fondspolicen ist eine Wertentwicklung von max. 6% anzusetzen.
Bei Fondspolicen gelten folgende Bestimmungen: Anstelle der üblichen Tilgung wird regelmäßig ein bestimmter Betrag in eine "Fondsgebundene Lebensversicherung" eingezahlt.
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