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Die Verwaltertätigkeit erfolgt auf der Grundlage des WEG-Gesetzes, der

Teilungserklärung, Vereinbarungen im Verwaltervertrag, sowie den Protokollen und Versammlungsbeschlüssen.

 

Abrechnungen

Zuverlässige Abwicklung garantieren wir durch zeitnahe buchhalterische Erfassung und Bearbeitung über EDV. Wir sind dadurch in der Lage, jede Abrechnungsbesonderheit einer Eigentümergemeinschaft zu berücksichtigen. Unsere Abrechnungen sind präzise und übersichtlich gestaltet. Zudem beinhalten sie einen Vermögensstatus der Gemeinschaft sowie eine vollständige Entwicklung des Girokontos und des Geldvermögens.

 

Zusammenarbeit Beirat

Die Abrechnungsprüfung durch den Beirat unterstützen wir durch logischen Aufbau der Daten und Belege.

 

Êigentümer-Versammlungen

Eigentümerversammlungen bereiten wir inhaltlich und organisatorisch so vor, dass die effiziente Durchführung gewährleistet ist. Alle gefassten Beschlüsse setzen wir zeitnah und vollständig um.

 

Immobilien-Werterhaltung

Die Verwaltungsobjekte begehen wir regelmäßig. Auf diese Weise können wir Mängel frühzeitig erkennen und Änderungsvorschläge rechtzeitig unterbreiten. Dies ist Teil unserer Sorgfaltspflicht gegenüber dem Eigentümer. Es erfolgt somit turnusmäßig eine örtliche Kontrolle der gesamten Wohnanlage zur Feststellung des baulichen und technischen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums mit Erstellung eines schriftlichen und bebilderten Protokolls.

 Handwerker-Netzwerk

Wir arbeiten seit Jahren mit einem Netzwerk von zuverlässigen und kompetenten Fachfirmen zusammen. Diese werden vorab durch unsere Spezialisten auf Tauglichkeit überprüft. Eine strenge Auswahl sichern hier Zuverlässigkeit, Termintreue und fachlich korrekte Ausführung. Ein Angebotsvergleich ist selbstverständlich. Dieser Vergleich steht jedem Eigentümer zur Ansicht zur Verfügung.Sollte Sie einen besseren Handwerker ausfindig gemacht haben, die der Überprüfung stand hält, nehmen wir diese gern in das Netzwerk auf.

 

Ordentliche Verwalter-Tätigkeit

  nAufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung

  nInstandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  nAnsammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage

  nAufstellung eines Wirtschaftsplanes

  nZusätzlich wird einmal jährlich eine ordentliche Eigentümerversammlung 

       einberufen, bei der die Einzel-,bzw. Gesamtabrechnungen für das laufende Jahr

       erläutert und beschlossen werden.

  nSonstige Beschlüsse der Versammlung werden protokolliert und jedem

       Eigentümer zugesandt.

 

Ihre Nutzen

  nKostenersparnis

  nMietsicherheit

  nSicherstellung Lebnesqualität

  nWerterhalt-/Steigerung der Immobilie

  nOrdentliche Buchführung

  nRechtssicherheit entlang d. WEG

  nHöchster Informationsstand aller Eigentümer

 

 


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