Die Verwaltertätigkeit erfolgt auf der Grundlage des WEG-Gesetzes, der
Teilungserklärung, Vereinbarungen im Verwaltervertrag, sowie den Protokollen und Versammlungsbeschlüssen.
Zuverlässige Abwicklung garantieren wir durch zeitnahe buchhalterische Erfassung und Bearbeitung über EDV. Wir sind dadurch in der Lage, jede Abrechnungsbesonderheit einer Eigentümergemeinschaft zu berücksichtigen. Unsere Abrechnungen sind präzise und übersichtlich gestaltet. Zudem beinhalten sie einen Vermögensstatus der Gemeinschaft sowie eine vollständige Entwicklung des Girokontos und des Geldvermögens.
Die Abrechnungsprüfung durch den Beirat unterstützen wir durch logischen Aufbau der Daten und Belege.
Eigentümerversammlungen bereiten wir inhaltlich und organisatorisch so vor, dass die effiziente Durchführung gewährleistet ist. Alle gefassten Beschlüsse setzen wir zeitnah und vollständig um.
Die Verwaltungsobjekte begehen wir regelmäßig. Auf diese Weise können wir Mängel frühzeitig erkennen und Änderungsvorschläge rechtzeitig unterbreiten. Dies ist Teil unserer Sorgfaltspflicht gegenüber dem Eigentümer. Es erfolgt somit turnusmäßig eine örtliche Kontrolle der gesamten Wohnanlage zur Feststellung des baulichen und technischen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums mit Erstellung eines schriftlichen und bebilderten Protokolls. Wir arbeiten seit Jahren mit einem Netzwerk von zuverlässigen und kompetenten Fachfirmen zusammen. Diese werden vorab durch unsere Spezialisten auf Tauglichkeit überprüft. Eine strenge Auswahl sichern hier Zuverlässigkeit, Termintreue und fachlich korrekte Ausführung. Ein Angebotsvergleich ist selbstverständlich. Dieser Vergleich steht jedem Eigentümer zur Ansicht zur Verfügung.Sollte Sie einen besseren Handwerker ausfindig gemacht haben, die der Überprüfung stand hält, nehmen wir diese gern in das Netzwerk auf.
Ordentliche Verwalter-Tätigkeit |
nAufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung
nInstandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
nAnsammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage
nAufstellung eines Wirtschaftsplanes
nZusätzlich wird einmal jährlich eine ordentliche Eigentümerversammlung
einberufen, bei der die Einzel-,bzw. Gesamtabrechnungen für das laufende Jahr
erläutert und beschlossen werden.
nSonstige Beschlüsse der Versammlung werden protokolliert und jedem
Eigentümer zugesandt.
nKostenersparnis
nMietsicherheit
nSicherstellung Lebnesqualität
nWerterhalt-/Steigerung der Immobilie
nOrdentliche Buchführung
nRechtssicherheit entlang d. WEG
nHöchster Informationsstand aller Eigentümer
zurück...

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